Acht gute Gründe für Ihre Einbürgerung
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, gibt es gute Gründe sich einbürgern zu lassen.
- Mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dieses Landes.
- Sie erhalten aktives und passives Wahlrecht, können also an Wahlen teilnehmen oder sich selbst wählen lassen.
- Sie können Ihren Aufenthalt und Wohnsitz frei wählen, sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Ländern der EU.
- Sie genießen Reise- und Visumserleichterungen für viele außereuropäische Staaten.
- Sie erhalten diplomatischen Schutz im Ausland.
- Sie haben das Recht auf uneingeschränkte Berufsfreiheit.
- Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr und müssen für die Passausstellung nicht zu ausländischen Konsulaten oder Botschaften.
- Sie können den Schutz der sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen.
Wesentliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung
Um einen Antrag auf Einbürgerung einreichen zu können, gibt es wesentliche Voraussetzungen. Sollten Sie eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllen, lassen Sie sich nicht entmutigen. In diesem Fall laden wir Sie zu einer Beratung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein, denn von einigen dieser Voraussetzungen gibt es auch Ausnahmen.
Sie haben seit wenigstens 8 Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Die Frist wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs auf 7 Jahre verkürzt. Wenn Sie einen deutschen Ehe- oder Lebenspartner haben, genügt ein mindestens 3-jähriger Aufenthalt.
Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen bestimmten Aufenthaltstitel. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis genügt nur bedingt unter der Voraussetzung, dass diese zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland führen könnte, z. B. die Blaue Karte EU. Eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung erfüllt die Voraussetzungen nicht.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und für Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) bestreiten. Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II ohne eigenes Verschulden bezieht, kann trotzdem eingebürgert werden.
Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Sie sind bereit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Wenn Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU oder bestimmter anderer Staaten sind, können Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten.
Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Es werden keine perfekten Deutschkenntnisse erwartet, es genügt, wenn Sie sprachliche Probleme im Alltagsleben flexibel bewältigen können. Dafür ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen oder gegebenenfalls ein Sprachtest zu absolvieren.
Sie haben Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland. Diese werden mittels eines Einbürgerungstests nachgewiesen, in dem Sie von 33 Fragen mindestens 17 richtig beantworten müssen.
Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
Hinweise zum Einbürgerungsverfahren
In diesem Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte zum Verfahren zur Einbürgerung.
Für die Einbürgerung sollten Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, können Sie die Einbürgerung selbst beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen.
Darüber, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, informiert Sie die Einbürgerungsbehörde. Bei fremdsprachigen Urkunden ist eine Übersetzung notwendig.
Grundsätzlich kostet die Einbürgerung 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte haben, beträgt die Gebühr 51 Euro.
Zum Abschluss eines erfolgreichen Einbürgerungsverfahrens wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde persönlich übergeben. Dadurch wird die Einbürgerung wirksam. Sie sind nun deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
Als Einbürgerungsbehörde ist die Stadtverwaltung Ihres Wohnortes zuständig, wenn Sie in Chemnitz, Dresden oder Leipzig wohnen. Wohnen Sie in einem Landkreis, ist das Landratsamt zuständig.
- »Einbürgerungsantrag stellen« auf Amt24 Hier finden Sie Ihre Einbürgerungsbehörde. Klicken Sie unter der Überschrift »Zuständige Stelle« auf den Link »Ort angeben« und geben Sie in die Suchmaske Ihren Wohnort ein.
Vorbereitende Kurse und Tests
Um die Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen, können verschiedene Kurse und Tests absolviert werden. Welche? Mehr dazu im Folgenden.
Die für das erfolgreiche Einbürgerungsverfahren vorausgesetzte Aufenthaltsdauer in Deutschland kann durch eine Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt werden.
Anbieter von Integrationskursen
- Zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Hier finden Sie einen Integrationskurs in Ihrer Nähe.
Sie können Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse durch bestimmte Unterlagen nachweisen oder an einem Sprachtest für das sogenannte »Sprachniveau B1« teilnehmen. Der Test besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Auf den Test bereiten Sie spezielle Sprachkurse vor.
Anbieter von Sprachkursen
- Zum Goethe-Institut (lizensiertes Prüfungszentrum) Hier finden Sie ein Goethe-Institut in Ihrer Nähe.
- Zur telc gGmbH Hier finden Sie ein lizensiertes Prüfungszentrum in Ihrer Nähe.
Sächsische Volkshochschulen bieten den Einbürgerungstest an, und ebenso Kurse, die Sie auf den Test vorbereiten. Zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest können Sie auch Übungsfragen im »Online-Testcenter« des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beantworten.
Anbieter des Einbürgerungstests
- Zum Sächsischen Volkshochschulverband Hier finden Sie eine Volkshochschule in Ihrer Nähe.
- Zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Am der Seite »Einbürgerung in Deutschland« finden Sie Links zu Online-Tests.
Anregungen, Erfahrungen? Kontaktieren Sie uns!
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